Bund und Länder haben zur Lösung der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Ausnahmen zum Erbschaftsteuergesetz lange beraten. Bund und Länder waren aufgefordert, neue Regeln zur Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes zu verabschieden.
Kurz vor Ende der Frist haben sich die Beteiligten nun mehrheitlich auf eine Reform des Erbschaftsteuergesetzes geeinigt. Ersten Informationen zufolge müssen z.B. Firmenerben nicht mit ernsthaften Änderungen rechnen. Wer eine Firma erbt, sie langfristig weiterbetreibt sowie auch die Belegschaft weiterbeschäftigt, kann mit steuerlichen Vergünstigungen rechnen.
Einige sehen diesen Kompromiss noch als kritisch und fürchten eine erneute Anfechtung vor dem Bundesgerichtshof in naher Zukunft .
Mehr zu diesem Thema werden wir zu einem späteren Zeitpunkt berichten.