Kanadisches Immigrationsrecht lockert die Anforderungen an Sponsoren im Falle einer Annullierung
Kanadisches Immigrationsrecht lockert die Anforderungen an Sponsoren im Falle einer Annullierung
Eine Möglichkeit, nach Kanada einzuwandern, ist die Heirat mit einem Kanadier oder einer Kanadierin. In diesem Fall muss jedoch der kanadische Ehepartner dafür bürgen, dass der ausländische Ehepartner nicht kurz darauf ein Sozialfall wird. Dieses Erfordernis wurde bereits in zahllosen Rechtsprozessen immer wieder bestätigt, wie auch zuletzt in dem Immigrationsfall Canada (Attorney General) v. Mavi. Allerdings ist es jetzt möglich, durch die Annullierung einer Ehe aus der Bürgschaftsverpflichtung entlassen zu werden.
In einem weiteren Fall, Sahibalzubaidi v. Bahjat, der auch im Jahre 2011 entschieden wurde, hat das Gericht entschieden, dass die Bürgschaftserfordernis jedenfalls dann entfällt, wenn die Ehe später annulliert wird. Raneem Sahibalzubaidi („Raneem“) und Khalid Bahjat („Khalid“) lernten sich während des Studiums in Malaysia kennen. Aufgrund ihres streng muslimischen Glaubens, durften sie sich zunächst nicht direkt persönlich kennenlernen. Deshalb hat Raneem nach ihrer Rückkehr nach Kanada, für das sie eine Aufenthaltsgenehmigung besaß, zunächst begonnen, Emails mit Khalid auszutauschen. Diese fanden ihren Höhepunkt darin, dass Khalid ihr via Email einen Heiratsantrag machte. Obwohl sie bisher keine nennenswerte Zeit mit Khalid verbracht hatte, willigten sowohl Raneem als auch ihre Eltern nach muslimischem Brauch in die Ehe ein. Entsprechend der kanadischen Einwanderungsrichtlinien musste Raneem für Khalid bürgen, damit er als ihr Verlobter nach Kanada einreisen durfte.
Später beantragte Raneem die Annullierung der Ehe, nachdem sich herausgestellt hatte, dass Khalid gewalttätig war, wovon sie vor seiner Einreise nach Kanada keine Ahnung hatte. Interessanterweise wurde die Ehe nicht deswegen annulliert, sondern wegen eines religiösen Fehlers. Obwohl sich das Paar einer üblichen zivilrechtlichen Hochzeitszeremonie unterzogen hatte, fand der letzte Schritt des islamischen Heiratsrituals, in dem die Heirat auf einer öffentlichen Feier verkündet wird, nie statt. Aufgrund ihres religiösen Glaubens, hat das Paar deshalb die Ehe nicht vollzogen. Der Richter bestimmte, dass diese Tatsache die Annullierung ermöglichte. Denn wäre die Hochzeit aus religiösen Gründen für offiziell erklärt und vollzogen worden, so wäre nach Ansicht des Richters nur eine Scheidung möglich gewesen. Bei einer Scheidung entfällt die Bürgschaftsverpflichtung jedoch nicht.
Gründe für die Annullierung einer Ehe in Kanada sind: das Heiratsritual nicht gemäß den religiösen Anforderungen durchgeführt zu haben, einen Partner zu heiraten, der noch legal mit einem früheren Ehepartner verheiratet ist oder die Unzurechnungsfähigkeit eines Ehepartners. Leider werden weiterhin Ehen allein aus dem Grund durchgeführt, um das kanadische Immigrationsrecht zu umgehen. Wenig später verlassen die ausländischen Partner die Beziehung mit der Folge, dass ihre kanadischen Partner von der Einwanderungsbehörde als Bürgen in Anspruch genommen werden können. In diesen Fällen können die betrogenen kanadischen Partner die Ausrede der Unzurechnungsfähigkeit für sich in Anspruch nehmen. In dem Fall Torfehnejad v. Salimi hat das kanadische Gericht jedenfalls aufgrund des klaren Nachweises für einen Heiratsschwindel die Ehe annulliert und die Bürgschaft für nichtig erklärt.
Wir wissen nicht, ob sich Khalid weiterhin in Kanada aufhält und, wenn ja, ob er mittellos ist und deshalb von Sozialhilfe lebt. Sicherlich wird es ohne fachkundige religiöse Machtträger schwierig sein, sich auf Fehler in der Durchführung des religiösen Rituals zu berufen, um eine Annullierung zu erwirken. Für die Opfer eines Ehebetrugs ist eine Annullierung weiterhin die einzige Möglichkeit, von ihrer Bürgschaftsverpflichtung gegenüber den kanadischen Behörden entlassen zu werden.
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Kommentare
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Vorausgesetzt, die Leute zeigen, dass sie ausreichendes Vermögen haben, bevor man ihnen erlaubt ihren Ehepartner zu fördern, würde dies im totalen Gegensatz zum Geist des kanadischen Förderungsgesetzes stehen, welches ihr festgesetztes Ziel in der Einigung der unmittelbaren kanadischen Familie sieht. Es würde auch bereits benachteiligte Personen in die Position bringen zwischen ihrem Land und ihrem Ehepartner wählen zu müssen.
Erstellt von K.Sch., 17 February 2012 (vor 3 Monat)
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Es geht nicht darum, ob sich der Sponsor dies leisten kann. Es geht darum, den zahlenden Ehegatten von der Schuld zu befreien (egal ob er oder sie es sich leisten kann) , wenn es sich herausstellt, dass der andere ein Heiratsschwindler ist und niemals die Absicht hatte, in dem Verhältnis zu bleiben. Sogar wenn eine wohlhabende Person es sich „leisten“ kann, wäre es unfair ihn für die Kosten der heiratsschwindelnden Person aufkommen zu lassen!
Erstellt von R. Mutschmann, 15 February 2012 (vor 3 Monat)
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Das Sponsoring ist ein gefährliches Geschäft. Vielleicht sollte mehr Mühe aufgewendet werden, das Vermögen des Sponsors zu kontrollieren, bevor man der Förderung zustimmt. Wenn der Sponsor wirklich nicht an die Regierung zurückzahlen könnte, wenn der geförderte Ehepartner die Beziehung abbricht und Sozialhilfe beantragt, ist das offen gesagt ein großes Problem.
Erstellt von Walter, 8 February 2012 (vor 3 Monat)
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