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Produkthaftung in Ontario im Vergleich zu U.S.A.

Das private internationale Recht in Kanada ist während der letzten 10 Jahre substantiell verändert worden. Diese Entwicklung resultiert aus einer signifikanten Veränderung in der Einstellung kanadischer Gerichte im Zusammenhang mit der Ausdehnung von ausländischer Gerichtsbarkeit bzw. mit der Ausdehnung der Hoheit der kanadischen Gerichte auf ausländische Parteien. Während der 90er Jahre und am Anfang des 21sten Jahrhunderts konnte festgestellt werden, dass kanadische Gerichte größtenteils die traditionellen angelsächsischen "Common Law"-Ansichten bzgl. der Ausdehnung von lokaler Gerichtsbarkeit auf ausländische Beklagte aufgegeben haben. Stattdessen wurde das Rechtskonzept einer internationalen gerichtlichen Zusammenarbeit, d. h., die Akzeptanz von angemessenen Beschränkungen der Ausdehnung ihrer eigenen Gerichtsbarkeit und eines korrespondierenden Respekts mit Anerkennung der legitimen Ausübung von Gerichtsbarkeit durch ausländische Gerichte über kanadische Parteien, aktiv angenommen.

 

Diese Entwicklung ist insbesondere für Produkthaftungsrechtstreitigkeiten relevant. Da während der letzten 10 Jahre der Handel zunehmend globalisiert wurde, haben kanadische und amerikanische Hersteller und Vertriebshändler mehr und mehr Produkte ins Ausland verkauft. Nachdem die NAFTA-Handelsfreizone entstanden ist, ist der grenzüberschreitende Handel zwischen Kanada und den USA erheblich gestiegen. Wann immer Produkte ins Ausland verkauft werden, entsteht ein Potential für Produkthaftungsrechtstreitigkeiten. Diese Rechtstreitigkeiten werden nicht unbedingt in dem Heimatland des Herstellers ausgetragen. Basierend auf der vorgenannten Doktrin der gerichtlichen Kooperation, akzeptieren viele Gerichte in solchen Fällen, bei denen ein Hersteller seine Produkte über die üblichen Vertriebskanäle vertreibt, das Konzept, dass das Gericht des Gebiets, in dem der Hersteller wusste, oder logischerweise hätte wissen müssen, dass sein Produkt dort gekauft, gebraucht oder auf sonstige Weise verwendet werden würde, berechtigt sein sollte, die Gerichtsbarkeit bzgl. einer Schadensersatzforderung aus einem Schaden in dem Gebiet, der durch einen behaupteten Produktmangel entstanden ist, auszuüben.

 

Entsprechend werden kanadische Hersteller und Vertriebshändler zunehmend als Beklagte in Produkthaftungsrechtsstreitigkeiten in den USA zur Verantwortung gezogen bzw. werden US-amerikanische Hersteller und Vertriebshändler, die ihre Produkte auf dem kanadischen Markt vertreiben, in Kanada zur Verantwortung gezogen. In Anbetracht dieser Realität ist es wichtig für juristische Personen (Gesellschaften) in beiden Ländern sich sowohl mit den Unterschieden als auch mit den Ähnlichkeiten zwischen dem kanadischen und dem US-amerikanischen Rechtssystem auseinander zu setzen.

 

Sowohl das kanadische als auch das US-amerikanische Rechtssystem haben ihre Wurzeln in dem britischen "Common Law"-Rechtssystem. Auf Grund dieses gemeinsamen Erbes haben beide Rechtssysteme viele gemeinsame Eigenschaften. Jedoch haben sich im Laufe der Zeit eine Anzahl von signifikanten Veränderungen zwischen den Rechtssystemen beider Länder entwickelt. Diese Veränderungen betreffen sowohl die zivilprozessrechtlichen als auch die substantiven Rechte der Parteien. Entsprechend haben diese Unterschiede eine bedeutende Auswirkung auf die Gesellschaften, die der Gerichtsbarkeit des einen oder anderen Landes unterzogen werden.

 

Im Wesentlichen bestehen 6 markante Unterschiede zwischen dem kanadischen und dem US-amerikanischen Rechtssystem. Es sind dies Folgende:

 

  1. 1.    Allgemeiner Schadenersatz ("General Damages");
  2. 2.    "Punitive Damages";
  3. 3.    die Erfordernis, Prozesskostensicherheit zu leisten als Bedingung dafür, Revision eines Urteils zu beantragen;
  4. 4.    das Potential die Kosten der erfolgreichen Partei tragen zu müssen;
  5. 5.    das vorprozessuale "Discovery" (Beweisaufnahme) Verfahrens; und
  6. 6.    die rechtlichen Grundlagen der Verschuldenshaftung.

 

 

1. Allgemeiner Schadensersatz

 

a)   Die Gesetzesgebung in Ontario

 

      "Allgemeiner Schadensersatz" (General Damages) bezieht sich auf Schäden nicht finanzieller Art wie, z. B. Schmerzensgeld, Ersatz für eine reduzierte Lebenserwartung, Ersatz für Verlust der Lebensfreude, und dergleichen.

 

      In einer Reihe von drei katastrophalen Gerichtsfällen im Jahre 1978, bei denen es um Personenschaden ging, welche als "die Trilogie des Schadenersatzes" bekannt wurden, hat der Bundesgerichtshof in Kanada verfügt, dass Allgemeiner Schadensersatz nicht finanzieller Art für Personenschaden den Betrag von CAD $ 100.000,00 pro Geschädigten nicht übersteigen darf, es sei denn, es besteht ein außergewöhnlicher Fall. Diese Regelung wurde in der Folge von den kanadischen Gerichten als "Obergrenze" für Schadensersatz Allgemeiner Art akzeptiert. Der Betrag darf nur in den außergewöhnlichsten Fällen überschritten werden. Unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 1978, ist die Obergrenze nun mehr auf knapp über CAD $ 300.000,00 pro Geschädigten gestiegen. (Zu bemerken ist, dass diese "Obergrenze" sich lediglich auf Allgemeinen Schadensersatz nicht finanzieller Art bezieht. Sie bezieht sich nicht auf "geldwerten" Schadensersatz, welcher als Wiedergutmachung für wirtschaftlichen Verlust wie, z. B., Verlust von zukünftigem Einkommen, die Kosten von zukünftiger Pflege sowie allgemeine Auslagen bezieht.)

 

      Der Oberste Gerichtshof Kanadas hat zur Begründung für die Etablierung dieser Obergrenze ausgeführt, dass eine derartige Obergrenze eine rationelle Begründung und stabile Basis für ganz Kanada für nicht finanzielle Verluste in Fällen von Personenschaden darstellt. Auch wird hiermit deutlich gemacht, dass Verluste nicht finanzieller Art nicht durch Geld ersetzt werden können. In ihrem Grundsatz ist diese Obergrenze eine gerichtlich etablierte Methode, das Ausufern von unverhältnismäßigen und unvorhersehbaren Schadensersatz-Forderungen für Verluste nicht finanzieller Art zu verhindern. Auch wird hiermit die unverhältnismäßige Ausdehnung der Kostentragungspflicht auf Dritte, die durch erhöhten Schadensersatz entstehen kann (z. B. Umverteilung der Kosten dieser Urteile durch die Firmen auf die Endverbraucher, oder von Versicherungsgesellschaften auf sämtliche Versicherungsnehmer), vermieden.

 

b)    US-amerikanisches Recht

 

Im Allgemeinen kennen die Gerichte in den amerikanischen Staaten keinerlei Grenze bzgl. der Forderung von Allgemeinen Schadensersatz nicht finanzieller Art. Stattdessen werden Allgemeine Schadensersatzforderungen dem Ermessen der "Entscheidern der Fakten" überlassen (üblicherweise ist dies fast ohne Ausnahme in US-amerikanischen Produkthaftungsfällen die Jury). Entsprechend - zumindest theoretisch, jedoch oftmals auch in der Praxis - scheint es so zu sein, dass ("the sky's the limit") alles möglich ist, für die Festlegung von Schadensersatz allgemeiner Art in einigen US-amerikanischen Staaten - zumindest in der erstenInstanz. (Oftmals werden jedoch die meisten sensationell hohen Schadensersatzurteile der amerikanischen Jurys nach der Berufung reduziert, obwohl im Ergebnis die endgültigen Schadensersatzbeiträge dieser Art in US-amerikanischen Gerichtsfällen generell weitaus höher sind als in vergleichbaren Fällen in Kanada.)

 

 

2. "Punitive Damages"

 

a)    Ontario Recht

 

Es ist relativ selten in Ontario der Fall, dass ein Gericht auf Schadensersatz für "Punitive Damages" bekennt. Auch wenn dies unerwarteter Weise der Fall ist, sind die von den Gerichten festgesetzten Beträge meistens weit aus geringfügiger als der Schadensersatz für Schäden allgemeiner Art. Obwohl es in Kanada keine explizite Obergrenze für "Punitive Damages" gibt, hat der Bundesgerichtshof in Kanada in einer Entscheidung bzgl. der Weigerung eines Versicherers, Schadensersatz zu leisten, erst kürzlich festgelegt, dass die Obergrenze für Schadensersatz auf Grund von "Punitive Damages" in einer privaten Forderungssache CAD $ 1 Mio. nicht überschreiten darf. Außerdem hat das Gericht beschlossen, dass nur in Ausnahmefällen ein höherer Schadensersatz als "Punitive Damages" gerichtlich anerkannt werden kann.

 

Obwohl einige Fälle bekannt sind, in denen eine Jury aus Ontario einen höheren Betrag als CAD $ 1 Mio. als "Punitive Damages" zuerkannt hat, wurden diese Fälle mittlerweile in die Berufungsinstanz verfolgt, wo erwartet wird, dass die Beträge signifikant reduziert werden.

 

b)    US-amerikanisches Recht

 

"Punitive Damages" kennen in vielen amerikanischen Jurisdiktionen keine Obergrenze. Die Beträge, die als "Punitive Damages" von US-amerikanischen Gerichten zuerkannt werden, sind generell wesentlich höher als die, welche von kanadischen Gerichten zuerkannt werden. Oftmals wird die Gewährung von "Punitive Damages" von vielen als das extremste Beispiel der Probleme mit dem US-amerikanischen zivilprozessrechtlichen System angesehen.

 

Diese Ansicht wird durch einige eklatante Schadensersatzfälle, die auch auf erhebliches Medieninteresse stoßen, in denen "Punitive Damages" in Höhe von mehreren Millionen (oder gar mehreren Milliarden) US-Dollar einem Geschädigten zuerkannt wurden, geschürt. Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass derartig hohe "Punitive Damages"-Gerichtsurteile oftmals nach erfolgter Berufung erheblich reduziert werden.

 

So hat im Jahre 1996 der Bundesgerichtshof in USA versucht, die Anerkennung von "Punitive Damages" in Produkthaftungsfällen zu beschränken. Wie z. B. in dem Fall BMW of North America vs. Gore. In diesem Fall hatte BMW es versäumt, ihre Vertriebshändler (und somit diese ihre Kunden) darüber zu informieren, dass einige neue PKWs vor der Lieferung beschädigt wurden. Der Kläger hatte einen neuen BMW gekauft, musste aber entdecken, dass der PKW vor seinem Kauf nochmals lackiert worden war. Nach Meinung des Klägers hatte sich hierdurch der Wert des PKWs um ca. 10% des Kaufpreises (in etwa US $ 4.000,00) reduziert. Entsprechend verklagte er BMW auf Schadensersatz. Der Kläger obsiegte in der ersten Instanz und die Jury bekannte auf Schadensersatz für den Verlust von US $ 4.000,00 für die veranschlagte Wertminderung. Zusätzlich bekannte die Jury jedoch zu Gunsten des Klägers auf "Punitive Damages" in Höhe von US $ 4 Mio.

 

BMW ging in Berufung. In der Berufungsinstanz hat das Alabama Supreme Court den Schadensersatz für "Punitive Damages" auf US $ 2 Mio. reduziert. Nachdem BMW nochmals in Revision gegangen war, hat der Oberste Gerichtshof in USA befunden, dass der Betrag von US $ 2 Mio. "grotesk überzogen" für einen Fall dieser Art war. Zusammengefasst befand das Gericht, dass die Zuerkennung von Schadensersatz für "Punitive Damages" komplett disproportional in Bezug auf den Grad des Verschuldens von BMW war, sowie in Bezug auf die tatsächliche Verletzung der Interessen des Klägers. Dem Gericht zufolge verletzt die Zuerkennung eines derartig hohen Betrages an Schadensersatz für "Punitive Damages" das amerikanische Grundgesetz (Due Process Clause of the 14th Amendment), weil es einem Schädiger die Möglichkeit einer fairen Prozessführung vereitelt, indem dieser einen unverhältnismäßig hohen Schadensersatzbetrag tragen muss, der willkürlich, und ohne angemessene Verteidigungsmöglichkeit, festgelegt wurde.

 

Am 07. April 2003 hat der amerikanische Bundesgerichtshof ein weiteres Gerichtsurteil, welches mit Spannung erwartet wurde, herausgegeben, nämlich - State Farm Mutual Automobile Insurance Company vs. Campbell, welches das Urteil in BMW vs. Gore verfestigt hat. Campbell wurde von einem anderen Autofahrer nach einem Autozusammenprall verklagt. Der Autoversicherer von Campbell, State Farm, hat auf Grund seiner Verpflichtung gemäß der Autoversicherungspolice, die an Campbell verkauft wurde, den Fall übernommen. Der Kläger in diesem Fall hatte Campbell eine Vergleichsofferte unterbreitet, die vorsah, dass der Kläger einen Betrag von insgesamt US $ 50.000,00 - der Obergrenze auf der Campbell-Police - erhielt. State Farm weigerte sich, das Vergleichsangebot anzunehmen. Stattdessen wurde der Prozess von State Farm weiter betrieben. Die Jury hat letztendlich dem Kläger Schadensersatz in Höhe von US $ 185.000,00 zuerkannt.

 

Ursprünglich drohte State Farm Campbell damit, dass der Betrag des Urteils, welcher die Obergrenze seiner Versicherungspolice von US $ 50.000,00 überschritt, von Campbell selbst bezahlt werden sollte. Jedoch gab State Farm später nach und bezahlte den Gesamtbetrag des Urteils. Allerdings verklagte Campbell State Farm auf Grund ihres treuwidrigen Handelns. Eine Jury in dem Bundesstaat Utah war der Ansicht, dass State Farm gegenüber Campbell Schadensersatz leisten sollte auf Grund von treuwidrigem Verhalten, Betrug und vorsätzlicher emotionaler Bedrängnis. Die Jury bekannte auf Schadensersatz zu Gunsten von Campbell in Höhe von US $ 2,6 Mio. und auf "Punitive Damages" in Höhe von US $ 145 Mio. Der Richter in der Ersten Instanz hat diese Beträge auf US $ 1 Mio. bzw. US $ 25 Mio. reduziert. Das Oberste Gericht des Staates Utah hat jedoch die Schadensersatzkomponente für "Punitive Damages" auf den ursprünglichen Betrag von US $ 145 Mio. wieder heraufgesetzt.

 

Nach weiterer Berufung beschloss der US-amerikanische Bundesgerichtshof die Regelung in BMW vs. Gore anzuwenden, und hat die Schadensersatzkomponente für "Punitive Damages" revidiert. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs war ein derartig hoher Betrag als Schadensersatz für "Punitive Damages" nicht hinnehmbar, da dieser die amerikanische Verfassung aushebelte, in Anbetracht der Tatsache dass der Fall lediglich US-$ 1 Mio. als Schadensersatz zur Folge hatte. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes sind die Beträge, die zusätzlich als Schadensersatz für "Punitive Damages" festgesetzt werden, in der Relation zu Schadensersatzbeträgen für den tatsächlichen Ersatz von Schäden im Verhältnis eines Multiplikators von unter 10 eher zu akzeptieren, nach dem Grundsatz einer verhältnismäßigen Prozessführung (Due Process), als die ratio von 145:1 von "Punitive Damages" zu tatsächlichem Schadensersatz, welcher durch das Gericht in Utah bekannt wurde.

 

Obwohl die Reduzierung durch den Obersten Gerichtshof in USA begrüßenswert ist, bleibt zu vermerken, dass der Schadensersatz, der als "Punitive Damages" von den amerikanischen Gerichten Klägern zuerkannt wird, den Betrag, der von den kanadischen Gerichten zuerkannt wird, bei Weitem übersteigt.

 

 

3. Prozesskostensicherheit als Bedingung für eine Berufung

 

a)    Ontario Recht

 

Nach den Zivilprozessregeln in Ontario wird ein Beschluss oder ein Gerichtsurteil, welches die Zahlung von Geld zur Folge hat, automatisch eingestellt, wenn eine gerichtliche Berufung beantragt wird. Die Gerichte in Ontario sind befugt, die Einstellung aufzuheben und dem Berufungskläger aufzuerlegen, Prozesskostensicherheit als Bedingung für die Durchführung der Berufung zu hinterlegen bevor der Berufungsprozess weiter geführt wird. Allerdings sind solche Beschlüsse unüblich. Die übliche Praxis ist, dass von einem Berufungskläger nicht verlangt wird, Prozesskostensicherheit für eine Berufung zu leisten.

 

b)    US-amerikanisches Recht

 

In einigen Bundesstaaten der USA wird von dem Berufungskläger verlangt, dass dieser Prozesskostensicherheit für den Gesamtbetrag des Urteils bzw. für den Grossteil des Urteils zu leisten hat, um eine Berufung durchführen zu können.

 

In einigen Fällen ist diese Verpflichtung nicht unverhältnismäßig. Jedoch ist bei sensationellen Fällen, die astronomische Kostenurteile zur Folge hatten, der Fall anders gelagert. Sogar einige der größten und bekanntesten Firmen können durchaus Schwierigkeiten haben, Prozesskostensicherheit für derartige Beträge zu leisten.

 

So wurde z. B. von einem Gericht in dem Bundesstaat Illinois im Zusammenhang mit den sogenannten "Tobacco Cases" im März 2003 von Phillip Morris USA (dem größten US-amerikanischen Hersteller von Zigaretten) verlangt, dass die Firma Schadensersatz in Höhe von US $ 10 Milliarden leisten sollte. Phillip Morris beantragte Berufung des Urteils. Jedoch wurde auf Grund der Zivilprozesskostenordnung des Bundesstaates Illinois als Bedingung für die Berufung verlangt, dass Phillip Morris zunächst Prozesskostensicherheit über den gesamten Betrag des Urteils leisten müsse. Phillip Morris beantragte so dann, diese Erfordernis zu reduzieren, da der Betrag die Firma möglicherweise in den Konkurs treiben könne. Der erstinstanzliche Richter willigte ein, die Prozesskostensicherheit auf ca. US $ 6 Milliarden zu reduzieren. Allerdings hat ein Berufungsgericht des Staates Illinois am 14. Juli 2003 beschlossen, dass der erstinstanzliche Richter keine Befugnis hatte, den Betrag der Kostensicherheit zu reduzieren. Entsprechend wurde wieder der Gesamtbetrag des Urteils als der Betrag festgelegt, über den Prozesskostensicherheit zu leisten war. Phillip Morris ging weiter in Berufung. Das Berufungsgericht in Illinois setzte den Gerichtsbeschluss außer Kraft, verlangte jedoch von Phillip Morris eine Prozesskostensicherheit von immerhin US $ 6,8 Milliarden. Der weitere Verlauf des Verfahrens ist derzeit unbekannt.

 

 

4. Kostentragungspflicht

 

a)    Ontario Recht

 

Obwohl es im Ermessen des erstinstanzlichen Richters steht, eine Kostentragungspflicht festzulegen, ist die fast universelle Gerichtspraxis in Ontario die, dass das Gericht "Costs in the Cause" festlegt (in Kanada bedeutet der Begriff "costs" sowohl Anwaltsgebühren als auch Auslagen) mit der Folge, dass diese der obsiegenden Partei in dem Gerichtsverfahren zuerkannt werden. Typischerweise bedeutet diese, dass die unterliegende Partei einen Betrag der Kosten der obsiegenden Partei übernehmen muss. Die genaue Höhe der Kosten wird auf der Grundlage der Gebührenordnungen sowie der Verfahrensregeln der jeweiligen Gerichte festgelegt. Festzustellen ist, dass der Betrag, der von der unterliegenden Partei zu tragen ist, in den seltensten Fällen einen kompletten Kostenersatz darstellt.

 

b)    US-amerikanisches Recht

 

In vielen amerikanischen Bundesstaaten werden in den seltensten Produkthaftungsfällen Kosten für Anwälte erstattet. Es wird von vielen vermutet, dass dies einer der Gründe ist, weshalb in USA prozentual mehr Gerichtsfälle betrieben werden. Zumindest das theoretische Risiko der Kostentragungspflicht nach der gerichtlichen Praxis in Kanada sollte ausreichen, um nicht ernsthafte Parteien abzuschrecken.

 

 

5. Vorprozessuale Beweisaufnahme

 

a)    Ontario Recht

 

Jede Partei in einem Rechtsverfahren in Ontario ist berechtigt, ein Beweisaufnahmeverfahren (in amerikanischer Praxis wird dies eine "Deposition" genannt) der Gegenseite durchzuführen. Wenn die Gegenseite eine juristische Person ist (und dies ist üblicherweise in Produkthaftungssachen der Fall), ist die Klägerpartei berechtigt, lediglich einen Rechtsvertreter dieser juristische Person zu vernehmen. Obwohl in einem typischen Produkthaftungsfall mehrere Arbeitnehmer des beklagten Unternehmens relevantes Wissen bzgl. der Angelegenheit haben (z. B. Ingenieure, die das Produkt entwickelt haben, technische oder marketing Mitarbeiter, die die Verpackung und Literatur für die Produkte vorbereitet haben, Mitarbeiter, die in dem Herstellungsprozess involviert waren, und dergleichen), ist der Anwalt des Klägers berechtigt, nur einen dieser Mitarbeiter als Zeuge zu vernehmen, es sei denn, der Anwalt des Klägers kann das Gericht davon überzeugen, dass auch andere Vertreter relevantes Wissen haben und deshalb vernommen werden sollten. Die Anforderungen, um einen derartigen Gerichtsbeschluss zu erlangen, sind sehr hoch und derartige Befugnisse werden selten erteilt.

 

Im Übrigen erlauben es die Prozessregeln in Ontario einer Partei nicht, eine Zeugenvernahme von Dritten, die keine Rechtsbeziehung zu den Prozessparteien haben, durchzuführen. Auch derartige Beschlüsse werden von den Gerichten Ontarios selten erteilt.

 

b)    US-amerikanisches Recht

 

Die Bandbreite, und die entsprechenden Kosten des vorprozessualen Beweisaufnahmeverfahrens, ist in den USA ist erheblich. In vielen US-Bundesstaaten gibt es keine Beschränkung der Anzahl der Menschen, die als Zeugen vernommen werden dürfen. In den meisten US-amerikanischen Bundesstaaten ist ein Kläger bzw. Beklagter berechtigt, eine beliebige Anzahl von Vertretern einer juristischen Person als Zeugen in dem Rechtsverfahren vorzuladen. Außerdem ist jede Partei in einem Rechtsverfahren berechtigt, auch Dritte als Zeugen in dem Prozess zu vernehmen, auch wenn diese nicht direkt in dem Prozess involviert sind.

 

In der Folge ist die vorprozessuale Beweisaufnahme in den USA erschwert und sehr teuer für eine Firma, falls der Anwalt des Klägers sich entschließt, eine erhebliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens als Zeugen zu vernehmen.

 

 

6.      Rechtliche Grundlagen der Verschuldungshaftung -

Fahrlässigkeit im Gegensatz zu "Strict Liability"

 

a)    Ontario Recht

 

Produkthaftungsrecht in Ontario ist nicht gesetzlich (in Statutenform) geregelt. Stattdessen gilt das "Common Law", welches das Delikt der Fahrlässigkeitshaftung kennt. Dies bedeutet, dass ein Kläger in einem Produkthaftungsfall in Ontario nachweisen muss, dass das beklagte Produkt Mängel aufweist bzw., dass der Beklagte es unterlassen hat, eine vernünftige Sorgfaltspflicht zu beachten, um den Mangel zu vermeiden. Üblicherweise ist eine Forderung auf Schadensersatz aufgrund eines Produktmangels deshalb auf eine von drei Anspruchsgrundlagen begründet:

 

  • ein Herstellungsmangel;
  • ein Konzeptionsmangel;
  • ein Versäumnis, über die Gefahren des Produktes eine angemessene Warnung zu geben.

 

Ein Herstellungsmangel liegt vor, wenn das streitgegenständliche Produkt nicht mit der Konzeption des Produktes von Seiten des Herstellers übereinstimmt. Ein Mangel in der Konzeption liegt vor, wenn die Gefahr, die das Produkt birgt und welche vorhersehbar war, hätte vermindert oder vermieden werden können, wenn der Hersteller ein vernünftiges alternatives Design benutzt hätte und die Konzeption des Produkts dieses unsicher gemacht hat. Ein Versäumnis in der Beschreibung des Produkts liegt vor, wenn die vorhersehbare Gefahr, die durch den Gebrauch des Produkts entsteht, hätte reduziert oder vermieden werden können, indem  vernünftige Gebrauchsanweisungen oder Warnungen hätten gegeben werden können, deren Nichtbestehen das Produkt unsicher gemacht hat.

 

Nach dem "Common Law" von Ontario wird der Grundsatz von vernünftiger Sorgfalt in Produkthaftungsfällen angewandt. Ein Gericht wird einen Beklagten nur dann verurteilen, wenn es auf Grund der Mehrheit der Indizien davon überzeugt ist, dass der Beklagte unvernünftig gehandelt hat. Mit anderen Worten fließt ein Verschulden nicht üblicherweise aus der Tatsache, dass ein Produkt einen Herstellungsmangel hatte. Stattdessen muss ein Gericht davon überzeugt sein, dass ein Hersteller alle vernünftigen Schritte unterlassen hat, um sicherzustellen, dass ein Herstellungsdefekt nicht vorkommen kann.

 

b)    US-amerikanisches Recht

 

Das US-amerikanische Produkthaftungsrecht ist unübersichtlich, da es auf Grund einer Reihe von Gesetzen (Statuten) und "Common Law"-Prinzipien, welche in den verschiedenen Bundesstaaten angewandt werden, entstanden ist. Einige, aber nicht alle, Bundesstaaten haben Gesetze, die eine Gefährdungshaftung "Strict Liability" anwenden. Einer Gefährdungshaftung unterliegen Hersteller bzw. Verkäufer eines Produktes, welches Herstellungsmängel aufweist (Divergenz zwischen dem Ist-Zustand und dem Soll-Zustand in der Konzeption eines Produktes). Ein Regime der "Strict Liability" kann viele Formen annehmen. Im Allgemeinen wird hier jedoch eine verschuldensunabhängige Regel zugrunde gelegt, welche zur Folge hat, dass ein Hersteller für ein Produktmangel haftet, unabhängig davon, ob er vernünftig oder fahrlässig gehandelt hat. Z. B. ist unter einem Regime der "Strict Liability" eine Verteidigung auf der Grundlage, dass der Hersteller vernünftige Betriebsinterne Maßnahmen getroffen hat, um einen Herstellungsfehler zu vermeiden, nicht möglich. Dies bedeutet, dass ein Kläger lediglich beweisen muss, dass ein Produkt defekt war, um Schadensersatz von einem Hersteller einklagen zu können, obwohl dieser alle vernünftigen und möglichen Maßnahmen unternommen hat, um einen Herstellungsmangel zu vermeiden (z. B. durch angemessene Produktkontrollmaßnahmen und dergleichen). Jedoch hat ein Beklagter üblicherweise auch andere Verteidigungsmöglichkeiten wie, z. B. die Behauptung, dass der fragliche Mangel keinen Schaden zur Folge hatte, dass der Kläger das Produkt geändert bzw. falsch gebraucht hat, oder dass ein Dritter den Schaden verursacht hat.

 

 

Fazit

 

Im Vorgehenden wurden lediglich einige Unterschiede zwischen den Rechtssystemen von Ontario und denen in verschiedenen US-amerikanischen Bundesstaaten erläutert. Die genauen Unterschiede variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Auch sind die besonderen Fakten in jedem Fall maßgeblich. Wichtig ist die Erkenntnis, dass ein Kläger nicht das absolute Recht hat, zu wählen in welchem Gerichtsbezirk er eine Klage einleiten wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Beklagtenseite die Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtes in Frage zu stellen. Jedoch können die Unterschiede, die hier hervorgehoben wurden, einen maßgeblichen Einfluss auf die Ergebnisse eines Prozesses haben. Auf jeden Fall sollten im Vorfeld einer Prozessführung die Unterschiede zwischen den Ländern und die Vor- und Nachteile einer bestimmten Vorgehensweise genau beleuchtet werden.