Versetzungen von deutschen Mitarbeitern nach Kanada
Deutsche Firmen, die einen Mitarbeiter zu einer kanadischen Mutter- oder Tochtergesellschaft versetzen möchten, müssen für diese eine Arbeitserlaubnis beantragen. Bei der Antragstellung müssen folgende Erfordernisse beachtet werden:
-
1. Der betroffene Mitarbeiter war mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre bei dem derzeitigen, deutschen Arbeitgeber als Geschäftsführer, leitender Angestellter oder als Fachkraft (mit besonderem, firmenspezifischem Wissen) beschäftigt,
-
2. Der betroffene Mitarbeiter wird mit einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis bei der Mutter- oder Tochtergesellschaft des deutschen Unternehmens in Kanada angestellt und
-
3. Der betroffene Mitarbeiter wird als Geschäftsführer, leitender Angestellter oder als Fachkraft (mit besonderem, firmenspezifischem Wissen) bei dem kanadischen Unternehmen beschäftigt.
Sofern der zu versetzende Mitarbeiter nicht bereits bei dem deutschen Arbeitgeber in einer der drei bezeichneten Positionen beschäftigt wurde (vgl. oben Ziffer 1), wird für die Antragstellung hinsichtlich der Arbeitserlaubnis zusätzlich eine sog. „Labour Market Opinion“ (Arbeitsmarktstellungnahme) von Service Canada verlangt. Diese Stellungnahme muss von dem kanadischen Unternehmen beantragt werden und belegt, dass es keine ausreichend qualifizierten kanadischen Staatsangehörige gibt, die für die zu besetzende Stelle bei dem kanadischen Unternehmen in Frage kommen und dass die beabsichtigte Anstellung des ausländischen Mitarbeiters keine Beeinträchtigung des kanadischen Arbeitsmarktes darstellen wird.
Im Vorfeld zu dem Antrag auf Erteilung einer Arbeitsmarktstellungnahme muss das kanadische Unternehmen für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen die mit dem deutschen Mitarbeiter zu besetzende Stelle auf geeignete Weise ausschreiben (z.B. in der Jobbank von Service Canada, in kanadischen Zeitungen bzw. Fachzeitschriften oder auf kanadischen online-Jobbörsen). Soweit und solange keine geeigneten kanadischen Kandidaten gefunden werden können, kann das kanadische Unternehmen die Arbeitsmarktstellungnahme hinsichtlich der beabsichtigten Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters beantragt werden. Hierzu muss das erforderliche Antragsformular ausgefüllt und u.a. folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
-
Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung für die zu besetzende Arbeitsstelle bei dem kanadischen Unternehmen;
-
Titel bzw. Bezeichnung der von dem ausländischen Mitarbeiter zu füllenden Position;
-
Vergütung;
-
Eine Liste der Schlüsselqualifikationen, die der erfolgreiche Kandidat aufweisen muss;
-
Persönliche Daten des deutschen Mitarbeiters und
-
Nachweise, dass das kanadische Unternehmen die zu besetzende Arbeitsstelle auf geeignete Weise ausgeschrieben hat (vgl. oben).
Sobald erteilt, kann die Erteilung einer Arbeitserlaubnis unter Beifügung der Arbeitsmarktstellungnahme beantragt werden.
________________________________________
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei den verschiedenen Antragsprozederen, damit Ihre Versetzung reibungslos durchgeführt werden kann.

Versetzungen von deutschen Mitarbeitern nach Kanada