Zivilprozessrecht3

Vertragsrecht

Oftmals bestehen Ihre kanadischen Partner darauf, dass Verträge nach kanadischem Recht abgeschlossen werden. Auch wenn Sie eine Tochtergesellschaft in Kanada gegründet haben, die mit kanadischen Partnern Verträge aushandelt und abschließt, kommt kanadisches Recht zur Anwendung.

Unsere Dienstleistungen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten umfassen die Prüfung Ihrer deutschen Verträge im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben in Kanada, Beratung bei der Festlegung des anwendbaren Rechts für Verträge mit kanadischen Partnern mit Fokus auf prozessrechtliche Aspekte, Verhandlung und Erstellung der Vertragstexte in englischer Sprache und schriftlicher Erläuterung der wesentlichen Vertragsbedingungen in deutscher Sprache. Insbesondere haben wir erhebliche Erfahrung bei der Gestaltung von Handelsverträgen, Vertriebsverträgen und AGBs nach kanadischem Recht.

Alle Verträge werden in zweisprachiger Form erstellt und werden umfassend erläutert, damit Sie Sicherheit über die Rechtsfolgen in Deutschland und Kanada haben.

[Wenn Sie eine Beratung wünschen, können Sie unter KONTAKT/Anfragen unseren Erfassungsbogen downloaden]