Vorrübergehendes Kaufverbot von kanadischen Immobilien für Ausländer bald rechtskräftig
Das Parlament in Kanada hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, um inländische Investoren zu bevorzugen sowie die Inflation im kanadischen Immobilienmarkt zu bremsen. Nicht-Kanadiern wird es infolgedessen ab 2023 für zwei Jahre untersagt sein, Wohnimmobilien in Kanada zu erwerben. Das „Prohibition on the Purchase of Residential Property by Non-Canadians Act“ wird am 1. Januar 2023 rechtskräftig.
Ab dem neuen Jahr bis Ende 2024 dürfen demnach Wohnimmobilien in Kanada nur von Personen gekauft werden, die
- in Kanada als Staatsbürger, dauerhaft ansässig oder als Indianer registriert sind;
- eine Wohnimmobilie zusammen mit ihrem kanadischen Ehepartner oder Lebenspartner kaufen;
- in Kanada eine gültige kurzfristige Arbeitserlaubnis oder den Flüchtlingsstatus besitzen;
- in Kanada studieren und dabei sind, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erlangen*;
- akkreditierte Mitglieder von ausländischen Missionen in Kanada sind*.
Alle nicht in dieser Gruppe aufgeführten Personen zählen als „Nicht-Kanadier“ und sind vom Kaufverbot betroffen.
Zu den „Nicht-Kanadiern“ gehören auch alle ausländischen Unternehmen und Trusts sowie Unternehmen, die nicht an einer kanadischen Börse notiert sind und von Nicht-Kanadiern kontrolliert werden.
Wohnimmobilien umfassen:
- Freistehende Häuser oder ähnliche Gebäude mit höchstens 3 Wohneinheiten;
- Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen und andere ähnliche Einheiten;
- Wohnimmobilien im Miteigentum;
- Grundstücke, die für Wohnzwecke oder gemischte Zwecke ausgewiesen und in einer Metropolregion sind *.
Ausgeschlossen sind:
- Erholungsgrundstücke*;
- Wohnimmobilien außerhalb einer Metropolregion*.
Das Verbot gilt nur für Immobilientransaktionen, bei denen der Kaufvertrag am oder nach dem 1. Januar 2023 unterzeichnet wurde.
Personen oder Unternehmenseinheiten, die direkt oder indirekt gegen dieses Verbot verstoßen, droht eine Geldstrafe von bis zu CDN-$ 10.000 . Sie können zudem gezwungen werden, die erworbene Immobilie für nicht mehr als den Kaufpreis zu verkaufen.
Eine Verabschiedung von Verordnungen durch das Parlament steht noch vor Inkrafttreten des Gesetzes aus, um einige Parameter (mit * versehen) zu erläutern. Insbesondere in Hinblick auf die Definition „Kontrolle“ und „Kauf“ ist Klärung nötig.
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