REMINDER: Das Ende der UHT-Steuerfrist steht vor der Tür
REMINDER: Das Ende der Steuerfrist für die kanadische Underused Housing Tax steht vor der Tür
Die Abgabefrist für die neu eingeführte Underused Housing Tax für Immobilien in Kanada rückt zunehmend näher. Ursprünglich war der Stichtag für die Steuererklärung am 30.03.23 angesetzt, wurde jedoch von der Steuerbehörde auf den 31.10.23 verschoben.
Für Deutsche mit Immobilien in Kanada, ist es unerlässlich, jetzt schnell zu handeln, sofern sie die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist eine jährliche Steuer von 1% auf den Wert von Wohnimmobilien fällig, die sich direkt oder indirekt im Besitz von nicht in Kanada ansässigen Personen befinden und als leerstehend oder nicht ausreichend genutzt werden. Es gibt Ausnahmen von der UHT-Steuer, allerdings muss die Befreiung von der Steuer auch in Form von der Steuererklärung erfolgen.
Es drohen empfindliche Strafen, wenn die Steuererklärung für untergenutzten oder leerstehenden Wohnraum nicht fristgerecht eingereicht werden. Betroffene, private Eigentümer müssen mit einer Mindeststrafe von 5.000 CAN-$ rechnen. Betroffene Körperschaften unterliegen einer Mindeststrafe von 10.000 CAN-$.
Falls Sie noch nicht einmal eine kanadische Steuernummer haben, ist besondere Eile geboten.
Dieser Kommentar ist allgemeiner Natur und nicht als Rechtsberatung gedacht, da sich die einzelnen Situationen unterscheiden und mit einem für das Gebiet zugelassenem Rechtsanwalt besprochen werden sollten
Immobilienrecht