Erster digitaler Nachlasseröffnungsantrag in Alberta erfolgreich – ein wichtiger Schritt für deutsch-kanadische Nachlassverfahren
Wer Vermögen in Kanada erbt oder einen Nachlass mit Bezug zu Kanada abwickeln muss, weiß: grenzüberschreitende Nachlassverfahren sind mit einem hohen organisatorischen Aufwand und langen Bearbeitungszeiten verbunden. Umso erfreulicher ist eine aktuelle Entwicklung aus der kanadischen Provinz Alberta, die künftig Erben und Nachlassverwaltern zugutekommen wird.
Erster digitaler Nachlasseröffnungsantrag erfolgreich abgeschlossen
Unsere Kanzlei konnte nun erstmals einen Nachlasseröffnungsantrag in Alberta vollständig digital einreichen. Bereits nach drei Wochen wurde der Antrag erfolgreich bearbeitet und ein in Deutschland ansässiger Nachlassverwalter offiziell bestellt.
Für uns ist dies ein bedeutender Meilenstein. Nicht selten hat die Bearbeitung eines Nachlasseröffnungsantrages von Deutschland aus deutlich mehr als sechs Monate gedauert. Nach 30 Jahren Erfahrung in grenzüberschreitenden Nachlassverfahren zwischen Deutschland und Kanada zeigt sich, dass die Digitalisierung nun spürbare Verbesserungen ermöglichen kann.
Was bedeutet das für Erben in Deutschland?
Viele unserer Mandanten leben in Deutschland und müssen einen Nachlass mit Vermögenswerten in Kanada abwickeln – etwa weil der Erblasser dort Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte hinterlassen hat.
Bislang waren Nachlassverfahren in Kanada oftmals mit umfangreichen Papierunterlagen, internationalen Versandwegen und entsprechend langen Bearbeitungszeiten verbunden. Die nun erstmals erfolgreich genutzte digitale Antragstellung in Alberta zeigt, dass sich Verfahren künftig beschleunigen lassen.
Eine schnellere Bestellung des Nachlassverwalters kann unter anderem dazu beitragen,
- früher auf Bankkonten und andere Vermögenswerte zugreifen zu können,
- Immobilien schneller verwalten oder verkaufen zu können,
- laufende Verpflichtungen des Nachlasses zeitnah zu erfüllen.
Ein vielversprechender Schritt für die Zukunft
Auch wenn digitale Verfahren einzelne Abläufe vereinfachen können, bleiben deutsch-kanadische Nachlassangelegenheiten rechtlich anspruchsvoll. Unser erster Eindruck von der digitalen Nachlasseröffnung in Alberta ist durchweg positiv. Bewährt sich die digitale Nachlasseröffnung auch langfristig, könnte sie künftig zu einer effizienteren Abwicklung deutsch-kanadischer Erbangelegenheiten beitragen.



