Wie kanadisches Erbrecht in Deutschland anerkannt wird

Juli 15, 2025

Ein Erbschein, zwei Länder und sieben Jahre Streit: Wie wir mit einem grenzüberschreitenden Erbfall für Rechtssicherheit sorgten

Es klingt nach einem Einzelfall – und war am Anfang auch einer: Ein in Kanada lebender deutscher Erblasser mit Vermögen in Deutschland und Kanada, ein Testament nach kanadischem Recht – und eine deutsche Gegenseite, die genau dieses Recht nicht anerkennen wollte.

Seit sieben Jahren kämpfen wir in diesem Erbfall, der sich längst zum Lehrstück für grenzüberschreitendes Erbrecht entwickelt hat.

Der zentrale Streitpunkt:

Darf ein deutsches Nachlassgericht überhaupt kanadisches Recht anwenden?

Die Gegenseite war überzeugt, dass das nicht möglich sei – und ging mit dieser Auffassung bis vor das Oberlandesgericht.

Was viele nicht wissen: Deutsche Gerichte haben nur selten mit kanadischem Erbrecht zu tun. Entsprechend schwierig war es, jemanden zu finden, der sich mit dem Erbscheinsantrag befassen wollte.

Doch nun ist klar:

Kanadisches Erbrecht ist in Deutschland anwendbar. Das Oberlandesgericht hat dies bestätigt – und damit ein klares Zeichen gesetzt.

Unser Fall ist damit nicht nur abgeschlossen, sondern auch ein Präzedenzfall für vergleichbare Konstellationen geworden:

▶ Wie ein Erbscheinantrag zu stellen ist, wenn der Nachlassverwalter vom kanadischen Gericht bestimmt wurde,
▶ welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
▶ und dass deutsche Nachlassgerichte internationale Testamente nach kanadischem Recht anerkennen können – und müssen.

Für uns als grenzüberschreitend tätige Kanzlei zeigt dieser Fall: Unsere Arbeit schafft Klarheit.
Sie öffnet den Weg für internationale Erblösungen, wo zuvor Unsicherheit herrschte – und sie bringt Mandant:innen Rechtssicherheit in einer emotional wie rechtlich anspruchsvollen Situation.

Ein Fall, der nicht nur abgeschlossen ist – sondern Wirkung entfaltet.

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