UPDATE: Kaufverbot kanadischer Immobilien für Ausländer

Jan. 26, 2023

Kanada präzisiert das Kaufverbot von Wohnimmobilien durch Ausländer

Seit Jahresbeginn verbietet Kanada ausländischen Investoren den Erwerb von kanadischen Wohnimmobilien für zwei Jahre. Diese vorrübergehende Maßnahme wurde im vergangenen Juni gesetzlich verabschiedet und gilt vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024. Trotz Klärungsbedarf in einigen Parametern sorgte das Gesetz in den letzten Monaten für Aufsehen.

Nun hat das Parlament mit ergänzenden Verordnungen Ende Dezember für mehr Klarheit gesorgt und einige Definitionen präzisiert.

Bis Ende 2024 dürfen nur folgende Personengruppen kanadische Wohnimmobilien erwerben:

– Personen die in Kanada Staatsbürger, dauerhaft anssässig oder als Indianer gemäß dem Indian Act registriert sind;

– Personen die eine gültige kurzfristige Arbeitserlaubnis haben und mindestens 3 der letzten 4 Jahre Vollzeit gearbeitet haben;

– Studenten mit einer gültigen Genehmigung, die sich in den letzten 5 Jahren mindestens 244 Tage in Kanada aufgehalten haben und eine Wohnimmobilie im Wert von CAD 500.000 oder weniger erwerben;

– Diplomatische, konsularische oder Sonderbeamte;

– Flüchtlinge und Asylbewerber mit gültigen Anträgen;

– Aktiengesellschaften und andere juristische Personen, die nach kanadischem Recht oder dem Recht einer Provinz gegründet wurden, es sei denn, sie sind nicht an einer kanadischen Börse notiert und werden von Nicht-Kanadiern kontrolliert.

Für den letzten Punkten umfasst der Begriff „Kontrolle“ den Besitz von mindestens 3% der Aktien oder Stimmrechte der Unternehmen oder der juristischen Person oder deren faktische Kontrolle – sei es direkt oder indirekt.

Das Verbot gilt nur für den Erwerb von Wohnimmobilien – nicht für die Miete. Es umfasst jede Form des Erwerbs eines Eigentumsanteils oder eines dinglichen Rechts,

außer:

– der Übernahme infolge von Tod, Scheidung, Trennung oder Schenkung;

– die Übertragung auf einen Trust, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gegründet wurde;

– die Übertragung infolge der Ausübung eines Sicherungsrechts oder eines gesicherten Rechts.

 

Wohnimmobilien sind per Definition:

– Freistehende Häuser oder ähnliche Gebäude mit nicht mehr als 3 Wohneinheiten

– Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen und andere ähnliche Gebäude

– Grundstücke ohne errichtete Gebäude, die für Wohnzwecke oder gemischte Nutzungen ausgewiesen sind

– sofern die Wohnimmobilie sich in einer Zensus-Metropole oder einem Zensus-Agglomerationsgebiet befinden.

 

Strafen:

Personen und Unternehmen, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 CAD rechnen. Darüber hinaus können sie gezwungen werden, die illegal erworbene Immobilie für nicht mehr als den Kaufpreis wieder zu verkaufen.

 

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