Eine erbrechtliche Abwicklung in Kanada ist nicht vergleichbar mit einem Vorgehen in Deutschland. Wir sind in Deutschland und Kanada zugelassene Anwälte und bestens damit vertraut, grenzüberschreitend für unsere Mandanten erbrechtlich zu beraten und aktiv zu sein.
WIR SORGEN FÜR EINEN REIBUNGSLOSEN ÜBERGANG
Erben oder vererben über Ländergrenzen hinweg verkompliziert die Situation für alle beteiligten Parteien. Denn es gibt einige Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtssysteme zu beachten. Beispielsweise werden deutsche Testamente und Verfügungen im Allgemeinen nicht automatisch in Kanada anerkannt und umgekehrt.
Wenn Sie sich also bereits zu Lebzeiten um eine rechtssichere Nachlassplanung kümmern wollen, helfen wir Ihnen bei den notwendigen Vorbereitungen. So sind Sie sicher, dass Ihr Erbe in Ihrem Sinne verteilt wird und unnötiger Streit vermieden wird.
Oder sind Sie selbst Erbe und Ihre Eltern oder andere Familienmitglieder haben Ihnen in Kanada Immobilien oder andere Vermögenswerte hinterlassen. Kein Problem. Auch in diesen Fällen regeln wir alles Notwendige. Ein Erbe in Kanada anzutreten ist mit diversen behördlichen und steuerlichen Hürden verbunden oder gar mit einem Rechtsprozess. Wir stellen sicher, dass Ihre Ansprüche nicht auf der Strecke bleiben, und Sie in Kanada Gehör finden.
Unsere Leistungen in kanadischen Nachlassangelegenheiten:
- Antragstellung und Vertretung beim zuständigen Nachlassgericht
- Einsetzung eines zwingend notwendigen Nachlassverwalters
- Gegebenenfalls Interimsausschüttungen an die Erben
- Erstellung und Einreichung aller erforderlichen kanadischen Steuererklärungen
- Abwicklung des gesamten Nachlasses
- Korrespondenz mit Dienstleistern, Banken, Behörden und Pensionskassen
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten, notfalls vor Gericht
- Begleichen aller anfallenden Aufwände, insbesondere Gebühren und Steuern aus dem Nachlassvermögen
- Vermarktung von Immobilien, Beteiligungen und Wertgegenständen
- Rechnungslegung gegenüber den Erben und dem Gericht („Passing of Accounts“)
- Finale Ausschüttung an die Erben