Kanada besteht aus zehn Provinzen und drei Territorien. Jede Provinz hat ihr eigenes Zivilrecht, unterliegt aber allgemein den Rechtsgrundsätzen des angelsächsischen Common Law. Dies hat zur Folge, dass eine Prozessführung in Kanada völlig anderen Regeln unterliegt und ein mehrstufiges Verfahren voraussetzt. Diese differenzierten Regelungen zu kennen, ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Prozessführung.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Führung von Prozessen vor allen gerichtlichen Instanzen in den Provinzen Alberta, British Columbia und Ontario. Zudem in der Gestaltung von vollstreckbaren Vergleichen in Forderungssachen und der Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Kanada. Auch sind wir erfahren in der Mediation oder Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten.
Jahrzehntelange Erfahrung vor Gericht sorgt für Ihre Sicherheit
Durch unsere mehrjährige Gerichtspraxis können wir Ihnen Sicherheit über die rechtliche Vorgehensweise in jeder kanadischen Provinz geben. Zusätzlich können wir aufgrund unserer Expertise die Aussichten in einem Rechtsstreit beurteilen. Damit haben unsere Mandanten den potenziellen Ausgang immer im Blick. Unsicherheiten oder Unvorhergesehenes müssen sie nicht belasten.
Unsere Dienstleistungen in kanadischen Prozessangelegenheiten umfassen:
- Verfassen von Forderungsschreiben und Klageschriften
- Erstellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftsätze inklusive Vergleichsangebote nach den geltenden Zivilprozessregeln
- Erstellung von rechtsverbindlichen Vergleichsvereinbarungen und gegenseitigen Freistellungserklärungen
Als grenzüberschreitende Kanzlei führen unsere deutschen Rechtsanwälte diese Dienstleistungen auch für Kanadier mit zivilrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland gleichermaßen durch. Wir vertreten unsere Klienten zudem regelmäßig vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik.