Bei JLOC stellen wir für die Erben die entsprechenden Anträge in der jeweiligen Provinz. Denn nach dem Recht der meisten kanadischen Provinzen erwerben die Erben den Nachlass nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Vielmehr geht das ganze Eigentum der verstorbenen Person zunächst auf einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter über. Dieser hält den Nachlass treuhänderisch für die Erben. Wir beraten Sie dabei, was alles zu beachten ist und begleiten Sie auch durch alle steuerrechtlichen Themen bis zur finalen Abwicklung und Auszahlung.
"Ein "kanadisches Erbrecht" gibt es genau genommen nicht. Vielmehr hat jede Provinz
ihr eigenes Erbrecht. Jedoch unterscheiden sie sich alle grundsätzlich von dem,was
wir hier in Deutschland haben. Ich bereite für Sie alle Anträge vor und kümmere
mich sowohl um die Übersetzungen, als auch die Abstimmung mit all unseren
Partnern vor Ort"
Stefanie Exel