Mediation
Inzwischen ist auch in Deutschland diese wichtige alternative Streitbeilegungsmethode gesetzlich verankert. In Kanada verlangt die Gesetzgebung der Provinzen Ontario, Alberta und British Columbia seit geraumer Zeit von Parteien in einem Rechtsprozess, dass sie vor einer gerichtlichen Anhörung zunächst eine Mediation durchführen.
Neben ihren anwaltlichen Qualifikationen ist Sylvia Jacob eine von der IHK München zertifizierte Wirtschaftsmediatorin mit einer langjährigen Praxiserfahrung darin, Parteien dabei zu helfen, für ihre wirtschaftlichen Streitigkeiten, alternative Lösungsansätze zu finden, die sie selbst erarbeiten.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Parteien eines Rechtstreits selbst, in fünf klar definierten Schritten und unter Anleitung eines Mediators, ihre strittigen Themen klären und kreative und vor allem nachhaltige Lösungen für ihre zukünftige Zusammenarbeit finden. Das wesentliche Merkmal der Mediation ist, neben der Freiwilligkeit, die absolute Vertraulichkeit des Verfahrens. Auch wenn die Parteien sich entscheiden sollten, ihre Mediation abzubrechen, dürfen die Ergebnisse nicht offengelegt werden, weder durch die Parteien, noch durch den Mediator.
Neben dem Vorteil, dass die Parteien ihre Streitigkeit gemeinsam lösen und ihnen nicht durch einen Richter oder einen anderen Dritten die Lösung durch Gerichtsurteil aufgezwungen wird und hierdurch zwangsläufig ein Gewinner und ein Verlierer hervorgeht, ist die Mediation nicht nur kostengünstig, sondern zeitlich effizient. Vor allem aber, sind die Parteien autark und gleichgestellt.
Mehr zur kanadischen Methodik des „Talking Stick“ erfahren Sie hier in unserem Video.
[Für eine Beratung können Sie hier unseren Erfassungsbogen downloaden]