Das faule Ei des Nachlassverwalters

Jun 24, 2016

Das faule Ei des Nachlassverwalters

Wenn Sie Familienmitglieder haben, die in Kanada leben oder dort Eigentum besitzen, können Sie entweder durch ein Testament oder durch die Regelungen des kanadischem Rechts auf einen Anteil des kanadischen Eigentum eines verstorbenen Familienmitglieds berechtigt sein. Aber im Gegensatz zum deutschen System, bei dem alle Erbberechtigten des Verstorbenen vom Gericht angeschrieben werden, sieht das kanadische Recht einen Einzelnen als Nachlassverwalter bzw. Testamentsvollstrecker vor, in dessen Verantwortung  es liegt,  das gesamte Vermögen unter den Begünstigten korrekt zu verteilen.

In den meisten Fällen funktioniert dieses System perfekt. Der Treuhänder stellt das Vermögen für die Empfänger zusammen und verteilt es, während der rein rechtliche Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt (Erbschaftsangelegenheiten  in Kanada neigen dazu, sich in die Länge zu ziehen). Das Ergebnis ist meist positiv. Wenn der Immobilientreuhänder nicht so gut ist oder gar unehrlich bei der gerechten Verteilung, dann haben die Begünstigten des Vermögens ein echtes Problem.

Nehmen wir den Fall von Bunn v. Gordon (2015 ONSC 4768) vom letzten Jahr. Hier hatte der Verstorbene seine damalige Freundin in seinem Testament als Nachlassvollstrecker für sein Vermögen in Kanada benannt sowie seine zwei Kinder im Teenageralter aus einer anderen Beziehung als (zusammen mit dem Nachlassverwalter) Nutznießer seines Nachlasses. Die Kinder sahen schnell die Schrift an der Wand  und  nahmen sich sofort Anwälte. Der Nachlassverwalter begann nämlich schnell, das den Kindern vermachte Erbe zusammenzutragen und zu verkaufen, indem sie behauptete, dass bestimmte Teile dieses Erbe ihr als Geschenk vor dem Tode des Vaters übergeben worden war. Laut Testament sollte der Nachlassverwalter das Vermögen jedoch treuhänderisch bewahren und übergeben, sobald die Kinder 21 Jahre alt werden. Diese Beziehung sollte bis  2021 laufen. Die Kinder gingen vor Gericht, um die Nachlassverwalterin aus der Position des Nachlassverwalters entfernen zu lassen.

Das Gericht überprüfte die Handlungen der kanadischen Nachlassverwalterin  und urteilte, sie demonstrierten Feindschaft und Feindseligkeit gegenüber den Empfängern oder seien sonst unerklärlich. Unter den gegebenen Umständen entschied das Gericht, die Testamentsvollstreckerin von ihrer Aufgabe zu entbinden, und ernannte einen neutralen Anwalt an ihrer Stelle.

Die Moral der Geschichte ist, dass Gerichte im Zweifel helfen, wenn es zum Familienstreit kommt, weil ein Nachlassverwalter sein Amt missbraucht. Der Schlüssel wird immer sein, die Situation früh genug zu erkennen, bevor das Vermögen aufgebraucht ist, und dafür zu sorgen, dass die Begünstigten noch letztlich bekommen, was Ihnen zusteht.


Dieser Kommentar ist allgemeiner Natur und nicht als Rechtsberatung gedacht, da sich die einzelnen Situationen unterscheiden und mit einem für das Gebiet zugelassenem Rechtsanwalt besprochen werden sollten


 

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