Im Frühjahr 2024 hatte die kanadische Bundesregierung eine Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils von Kapitalgewinnen – den sogenannten Capital Gains Inclusion Rate – von 50 % auf 66,67 % angekündigt. Diese Maßnahme sollte ab dem 25. Juni 2024 gelten und Kapitalgewinne über 250.000 CAD bei natürlichen Personen betreffen. Unternehmen sollten den höheren Einbehaltungssatz auf alle Kapitalgewinne zahlen.
Ausgangslage
Für deutsche Eigentümer von kanadischen Vermögenswerten – wie Immobilien oder Beteiligungen an kanadischen Kapitalgesellschaften – hätte die geplante Erhöhung zu deutlich höheren Steuerbelastungen führen können. Zahlreiche Steuerpflichtige, die nach dem 24. Juni 2024 Vermögenswerte veräußerten, haben ihre Steuererklärungen bereits eingereicht – auf Grundlage der damals angekündigten Regelung mit dem erhöhten Steuersatz.
Die kanadische Steuerbehörde CRA (Canada Revenue Agency) hatte zudem mit der Umsetzung begonnen und bereits Steuerbescheide unter Anwendung der höheren Inclusion Rate erstellt.
Rücknahme der Erhöhung
Ende 2024 wurde die Erhöhung des Capital Gains Inclusion Rate bis Januar 2026 zuerst verschoben, und inzwischen zurückgenommen. Premierminister Mark Carney bestätigte im März 2025, dass die Maßnahme nicht wie ursprünglich vorgesehen umgesetzt wird. Dies bedeutet:
- Die Inclusion Rate bleibt bei 50 %.
- Auch rückwirkend werden Kapitalgewinne nicht höher besteuert.
- Bereits veranlagte Fälle könnten zu hoch besteuert worden sein.
Auswirkung auf Steuerpflichtige
Für deutsche Immobilienbesitzer und Anteilseigner, die ab dem 25. Juni 2024 Vermögenswerte in Kanada veräußert haben, ergeben sich wichtige Fragen:
- Wurde die Steuererklärung bereits eingereicht und ein höherer Steuersatz angewendet?
- Wurde bereits ein Steuerbescheid erlassen, der auf der erhöhten Rate basiert?
- Wurde zu viel Steuer gezahlt, und ist eine Rückerstattung möglich?
Gerade bei Immobilienverkäufen durch Privatpersonen mit höheren Wertsteigerungen oder bei Exit-Szenarien aus kanadischen Beteiligungen kann die Differenz erheblich sein.
Empfehlung
Jacob Law empfiehlt deutschen Steuerpflichtigen, die ab dem 25. Juni 2024 Kapitalgewinne aus der Veräußerung kanadischer Immobilien oder Unternehmensanteile realisiert haben, die eingereichte Steuererklärung oder den erhaltenen Bescheid genau zu prüfen.
Gegebenenfalls sollte eine Korrektur (T1 Adjustment Request für natürliche Personen oder T2 Adjustment Request für Unternehmen) veranlasst werden, um zu viel gezahlte Steuerbeträge zurückzufordern.
Unsere Kanzlei unterstützt bei:
- der Einordnung der konkreten steuerlichen Auswirkungen der Rücknahme,
- der Abstimmung mit kanadischen Steuerberatern,
- und der formellen Einreichung von Änderungsanträgen bei der CRA.
Fristen für Korrekturen laufen – je früher reagiert wird, desto besser.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Eine individuelle steuerliche Beratung ist im Einzelfall unerlässlich. Jacob Law unterstützt deutschsprachige Mandanten mit kanadischen Vermögenswerten bei allen grenzüberschreitenden Fragen.