Ausnahmeregelung für die Testamentserstellung
Wie erstelle ich ein gültiges Testament, wenn wegen der Corona-Beschränkungen niemand dabei sein kann, es zu bezeugen?
Ein deutsches Testament ist in Kanada nicht unbedingt gültig – das dürfte bekannt sein. Dass ein kanadisches Testament nur wirksam ist, wenn es von wenigstens zwei Zeugen mit unterschrieben wird, die noch dazu zwingend bei der Erstellung mit am Tisch sitzen müssen, macht die Sache während der aktuellen Pandemie schwierig, oder fast unmöglich. Die Provinz Ontario hat deshalb eine Ausnahmeregelung erlassen, die zumindest für alle Nachlassgegenstände – wie etwa Immobilien oder Bankguthaben – gilt, die sich in Ontario befinden.
Bis auf Weiteres ist ein Testament nach den Bestimmungen von Ontario auch dann gültig, wenn die Zeugen per Videokonferenz (Skype, FaceTime oder andere) bei der Erstellung des Testaments zugegen sind. Dabei muss mindestens einer der Zeugen ein in Ontario zugelassener Anwalt sein.
Unsere Kanzlei erfüllt diese Voraussetzungen. Wir gestalten Ihre Nachlassplanung und können derzeit sogar von Deutschland aus sicherstellen, dass Ihr Wille auch vor den Gerichten in Ontario Bestand hat.
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