Frist für UHT 2022 auf 2024 verschoben

Nov 1, 2023

UNDERUSED HOUSING TAX: Verzicht auf Strafgelder und Zinsen bis zum 30. April 2024

Am 31. Oktober 2023 hat die kanadische Regierung bekannt gegeben, dass Hauseigentümer, die von der Underused Housing Tax („UHT„) betroffen sind, jetzt bis zum 30. April 2024 Zeit haben, ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr 2022 einzureichen und dass bereits angekündigten Strafen oder Zinsen bis dahin entfallen werden.

Für die Hauseigentümer, die noch keine UHT-Erklärung eingereicht haben, bedeutet dies, dass sie spätestens bis zum 30.04.2024 ihre UHT-Steuererklärung für 2022 sowie für 2023 einreichen müssen. Für alle, die bereits die UHT-Steuererklärung für das Jahr 2022 eingereicht haben, muss die UHT-Steuererklärung für 2023 bis zu dieser Frist eingereicht werden.

Vor dieser Bekanntmachung sollte die Frist zur Einreichung der UHT-Steuererklärung für 2022 bis zum 31. Oktober 2023 auslaufen. Diese Verlängerung bringt daher eine weitere Erleichterung für nicht in Kanada ansässige Personen, die noch keine UHT-Erklärung eingereicht haben, sowie für die kanadischen Steuerbehörden, die sich noch mit der Bearbeitung der Steuererklärungen vertraut machen und eine große Anzahl von UHT-Steuererklärungen bearbeiten müssen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist eine jährliche Steuer von 1% auf den Wert von Wohnimmobilien fällig, die sich mittelbar oder unmittelbar im Eigentum von nicht in Kanada ansässigen Personen befinden und als leerstehend oder nicht ausreichend genutzt definiert werden. Es gibt Ausnahmen von der UHT-Steuer, allerdings muss eine Steuererklärung abgegeben werden, damit die Befreiung beansprucht werden kann.

Bestimmte Kanadier können ebenfalls unter die UHT fallen. Hier sind einige Beispiele für Situationen, in denen eine Anmeldung erforderlich sein kann:

• Wohnimmobilien im Besitz Canadian Controlled Private Corporation (Gesellschaften, die weder direkt noch indirekt von einer nicht in Kanada ansässigen Person oder einer öffentlichen Körperschaft kontrolliert sind);

• Wohnimmobilien, die einer Partnerschaft von in Kanada ansässigen Personen gehören (dies kann auch Mietimmobilien umfassen, die Ehepartnern gehören und zur Erzielung von Einkommen vermietet werden);

• Wohnimmobilien, die im Besitz eines Trusts sind (dies würde ein Ferienhaus im Besitz eines Familientrusts einschließen).

Es drohen empfindliche Strafen, wenn die Steuererklärung für untergenutzten oder leerstehenden Wohnraum nicht fristgerecht eingereicht werden. Betroffene, private Eigentümer müssen mit einer Mindeststrafe von 5.000 CAN-$ rechnen. Betroffene Körperschaften unterliegen einer Mindeststrafe von 10.000 CAN-$.

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