Managerrisiko Kanada
Absicherung von Geschäftsführern und Prokuristen
Versicherungen sind doch seltsam. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen oder Produkten die man gerne im Anspruch nimmt oder benutzt, sind Versicherungen genau umgekehrt. Man leistet sich etwas, von dem man hoffentlich nie Gebrauch machen möchte. Trotzdem versichert man sich immer und immer wieder.
Eine Versicherung, die wir gerne unseren Mandanten empfehlen, ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter. Direktoren und Prokuristen werden von den Hauptaktionären eines kanadischen Unternehmens ernannt oder gewählt. In den meisten Fällen haften diese Manager nicht, wenn das Geschäft schlecht läuft oder in Konkurs geht. Allerdings können Sie für bestimmte Schulden oder Ausgaben haftbar gemacht werden.
In den meisten Fällen werden die Direktoren und Prokuristen von Forderungen freigestellt, wenn sie bestimmte Vereinbarungen bezüglich Schadensersatzforderungen mit ihren Unternehmen getroffen haben. Wenn man kein wirksame Vereinbarung dieser Art getroffen hat, sie nicht alle relevanten Risiken abdeckt oder die Firma gar insolvent und zahlungsunfähig wird, sind solche Vereinbarungen kaum von Nutzen.
Die sicherste Option hierfür ist eine Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter abzuschließen. Diese Versicherung schützt Ihre Arbeit für ein Unternehmen und minimiert das Risiko, für Fehler unter Ihrer Führung haftbar gemacht zu werden. Vorsätzliche Handlungen sind selbstverständlich nicht abgedeckt, aber diese Art von Versicherung kann ein breites Spektrum von Bereichen, in denen ein Haftungsfall vorkommen könnte, abdecken. Besonders sollte man dafür sorgen, die Haftpflichtversicherung so maßzuschneidern, dass wirklich alle vorstellbaren Risiken abgedeckt sind.
Eine Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter in Kanada ist allerdings nicht “kugelsicher”. Wie andere Arten von Versicherungen in Kanada, kann der Versicherungsschutz nachträglich für unwirksam deklariert werden, wenn man nicht alle Details und Tatsachen beim Antrag erwähnt hat oder sogar falsche oder unklare Angaben beim Versicherungsabschluss gemacht hat. Man sollte immer sehr präzise und komplette Angaben machen, um dieses Risiko auszuschließen.
Direktoren, die eine solche Versicherung haben, sollten wissen, dass eine Police meist Anwaltskosten abdeckt und dass solche Kosten bei der Wahl der gesamten Deckungssumme berücksichtigt werden müssen. Eine solche Haftpflichtversicherung für Unternehmensleitern kann ein Unternehmen (für seine Direktoren und Prokuristen) abschließen, oder auch einzelne Direktoren oder Prokuristen oder beide gemeinsam. Dbei kann der Direktor kontrollieren, wieviel Deckung benötigt wird.
Direktoren und Prokuristen in Kanada sollten darauf achten, dass sie bezüglich Ihrer Arbeit gegenüber Dritten haftbar gemacht werden können. Und selbst bei Unternehmen in Familienbesitz gibt es keine Haftungsimmunität. Das kanadische Finanzamt, Angestellte und Arbeiter, andere Anteilsinhaber, Kreditgeber und Behörden können alle auf Schadensersatz klagen, auch persönlich gegen einzelne Direktoren. Es ist eine gefährliche Welt da draußen und es ergibt einen Sinn, sich gegen manches davon zu versichern. Und wenn Sie das tun, ist es wichtig, dass Sie genau die Risiken versichern lassen, die Sie als Gefahr betrachten, aber auch die Risiken im Auge behalten, die noch im Raum stehen.
Dieser Kommentar ist allgemeiner Natur und nicht als Rechtsberatung gedacht, da sich die einzelnen Situationen unterscheiden und mit einem für das Gebiet zugelassenem Rechtsanwalt besprochen werden sollten