Wird eine kanadische Bank meinen Erbschein akzeptieren?
Wenn ein Familienmitglied in Deutschland stirbt, benötigt man einen Erbschein, um über die Konten des Verstorbenen verfügen und Vermögen transferieren zu können. Gibt Ihnen dieser Erbschein auch das Recht, in Kanada Eigentum zu übertragen und über Geldkonten vor Ort zu verfügen?
Die Antwort ist eindeutig Nein. In Kanada wird Eigentum durch eine vom Gericht bestimmte Person, einen Vermögenstreuhänder bzw. -verwalter, verteilt. Diese Person (es können aber auch mehrere sein) hat die verantwortungsvolle Aufgabe, das Vermögen zusammenzustellen und es je nach den genauen Umständen entweder nach dem Willen des Verstorbenen zu verteilen oder nach den Gesetzen der Provinz, in der sich das Eigentum befindet.
Banken verlangen in der Regel, dass ein Vermögenstreuhänder in der Provinz eingesetzt wird, in der sich das Bankkonto befindet, um an das Geld zu gelangen. Um Zugang zu den Bankkonten des Verstorbenen zu erhalten, muss man sicherstellen, dass genau diese kanadischen Erfordernisse eingehalten werden. Ein Erbschein allein wird niemals ausreichen.
Rowan Smith B.A., J.D.
Barrister & Solicitor